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von Gerhard Michling, Siegenstraße 16, 51427 Bergisch Gladbach, nachfolgend "Anbieter" und Unternehmern
nachfolgend "Kunde".
1.1 Alle Leistungen, die von dem Anbieter für den Kunden erbracht werden, erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Sämtliche Leistungen des Anbieters richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB,
sondern ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur in deutscher Sprache angeboten.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung einer Werbeanzeige des Kunden auf der Website des
Anbieters. Die Werbeanzeige soll auf der Website des Anbieters unter der Internet-Adresse www.anglermap.de dargestellt werden.
2.2 Die Art, das Aussehen, die Auflösung und die Platzierung der Anzeige sowie die Größe
der Grafik und die Größe der Datei ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsformular. Soweit in dem Buchungsformular nichts
Abweichendes geregelt ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.
2.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden Auskunft zu erteilen über
die Aufrufe der Seite, auf der die Werbung geschaltet ist (PageViews)
die Anzahl der von dem Nutzer abgerufenen Werbemittel (AdImpressions)
Jegliche Form von "Adreporting-Standards" sind ausgeschlossen.
2.4 Der Anbieter als Verantwortlicher und Gestalter der Website sowie der Kunde als Gestalter und Verantwortlicher der
Werbeanzeige werden darauf achten, dass die Werbung als solche klar erkennbar und von den übrigen Inhalten der Angebote eindeutig
getrennt ist. Den Vorgaben des § 6 TMG soll hiermit Rechnung getragen werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird dem Anbieter die Daten für die Werbeanzeige sowie etwaige Fotos und Grafiken
rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Werktage vor der nach dem Buchungsformular geplanten Schaltung, zur Verfügung stellen.
Die zugrunde liegenden Dateien wird der Kunde dem Anbieter entweder als E-Mail-Attachment zusenden oder aber auf einem Datenträger
in einem elektronischen Format zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, wird der Anbieter
dem Kunden eine angemessene Nachfrist einräumen. Bei Verstreichen der Nachfrist ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrags,
gegebenenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
3.2 Der Anbieter wird die Werbeanzeige, wie im Buchungsformular vereinbart, online schalten.
Der Kunde wird unverzüglich überprüfen, ob die Anzeige vertragsgemäß geschaltet wurde. Etwaige Mängel wird er
dem Anbieter innerhalb von 5 Werktagen in einer angemessenen Form anzeigen. Anderenfalls gilt die Werbeanzeige als abgenommen.
§ 4 Rechtliche Anforderungen an die Werbeanzeige des Kunden
4.1 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte, auf die die Werbeanzeige verweist,
verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Werbeanzeige sowie verlinkte Inhalte auf mögliche
Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde wird die Werbeanzeige und den Inhalt, auf welchen er verweist bzw.
auf welchen der Link geschaltet ist, derart gestalten, dass von ihm keine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen ausgeht.
Der Kunde wird insbesondere Urheberrechte Dritter beachten sowie keine sonstigen verbotenen Inhalte, vor allem Kinderpornographie oder
rechts- oder linksextremistische Propaganda, auf der Website, auf welche die Werbeanzeige verweist, anbieten. Der Kunde wird keine
Inhalte in das Internet einbringen oder auf sie hinweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte
und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.
4.2 Der Kunde ist auch für den Inhalt und die Gestaltung der Werbeanzeige allein verantwortlich.
4.3 Der Kunde wird den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen
diesen wegen rechtlicher Unzulässigkeit der Anzeige bzw. der Website, auf welche die Anzeige verweist, geltend gemacht werden.
4.4 Der Anbieter wird auf Anordnung der Behörden deren Nachforschungen bei Verdacht strafrechtlicher
Verstöße oder von Verstößen gegen andere Sicherheitsbestimmungen unterstützen. Eine Überprüfung der
Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Anordnungen durch den Anbieter erfolgt grundsätzlich nicht. Lediglich bei
offensichtlich erkennbarer Rechtswidrigkeit derartiger Anordnungen wird sich der Anbieter gegen diese in angemessener Form verteidigen.
In diesem Fall besteht ein Anspruch gegen den betroffenen Nutzer aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung
ohne Auftrag.
§ 5 Entfernung / Deaktivierung der Werbeanzeige
5.1 Sofern der Kunde schuldhaft gegen die unter § 4 Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Verpflichtungen
verstößt, behält sich der Anbieter vor, die Werbeanzeige zu entfernen.
5.2 Der Anbieter wird zur Vermeidung eigener straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen bereits bei
einem hinreichenden Verdacht der Rechtswidrigkeit, welcher etwa in der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen liegen kann, die Inhalte
vorübergehend sperren.
5.3 Der Anbieter wird den Kunden vorher abmahnen, es sei denn, die Rechtswidrigkeit ist offensichtlich.
Der Anbieter wird die Anzeige vorübergehend sperren, bis sich der Verdacht entkräftet hat. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen,
dass die Inhalte, auf die verwiesen wird, rechtmäßiger Natur sind. Im Falle des positiven Beweises wird der Anbieter die Anzeige
wieder online schalten.
5.4 Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Werbeanzeige dauerhaft zu deaktivieren bzw. zu
entfernen, sofern diese auf beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte verweist, insbesondere
strafbare Inhalte oder Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen, enthält. Diese dauerhafte Entfernung seitens des
Anbieters kommt in Betracht, sofern ebenfalls ein Recht zur fristlosen Kündigung gegeben wäre und er den Kunden zuvor
abgemahnt hat. Eine Abmahnung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Pflichtverletzung derart erheblich ist, dass dem Anbieter die
weitere Aktivierung der Werbeanzeige unzumutbar ist.
5.5 Eine Verpflichtung des Anbieters dafür Sorge zu tragen, dass die Werbeanzeige nach der
Kündigung des Vertrages internetweit, d.h. aus sämtlichen Suchmaschinen, Proxies, Caches, Online-Archiven Dritter etc.,
entfernt wird, besteht nicht.
§ 6 Rechtseinräumung
Der Kunde räumt dem Anbieter an den Texten der Werbeanzeige bzw. den Fotos und Grafiken im Rahmen der
Schaltung einer Werbeanzeige ein einfaches, räumlich unbeschränktes sowie zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes
Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen
oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, jedoch insoweit auf Anpassungen eingeschränkt, die für die Schaltung im Internet sowie auf
der Website des Anbieters erforderlich sind.
§ 7 Wartungsarbeiten
Der Anbieter kann seine Website für planmäßige Wartungsarbeiten zeitweilig aussetzen. Wartungsarbeiten werden
grundsätzlich an Werktagen zwischen 23:00 Uhr und 01:00 Uhr vorgenommen. Der Anbieter wird dem Kunden außerplanmäßige
Wartungsarbeiten mit angemessener Frist, mindestens 10 Werktage, im Voraus mitteilen. Die Offline-Schaltung der Website ohne Vorankündigung
ist unzulässig, sofern der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen diesen Umstand zu vertreten haben.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Schaltungstermin für die Werbeanzeige ergibt sich aus dem jeweiligen Buchungsformular.
8.2 Der Vertrag wird für die aus dem Buchungsformular gewählte Laufzeit geschlossen.
8.3 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis
zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn,
ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung
des Vertrags gerechtfertigt erscheint.
8.4 Für den Anbieter ergibt sich insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Kunde
mit der Zahlung eines erheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.
8.5 Für den Kunden ergibt sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere,
wenn dem Anbieter die Schaltung der Anzeige für einen längeren und erheblichen Zeitraum aufgrund höherer Gewalt unmöglich
ist (§ 6).
8.6 Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
8.7 Auf § 5 Ziffer 5.5 wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 9 Höhere Gewalt
Sofern dem Anbieter die Schaltung der Anzeige aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise Krieg, Naturkatastrophen)
für einen erheblichen Zeitraum nicht möglich ist, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 8).
§ 10 Konkurrenzausschluss
Der Anbieter schuldet keinen Konkurrenzausschluss auf seinen Internetseiten.
§ 11 Vergütung
11.1 Die Vergütung bestimmt sich nach der Vereinbarung im Buchungsformular. Die Vergütung
versteht sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
11.2 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an den Anbieter zu bezahlen. Der Anbieter kann darüber hinaus aus einem anderen
Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Der Anbieter übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei
Vertragsschluss vorliegende Mängel. Im Fall von Mängeln ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Fehlschlagen
von zwei Nacherfüllungsversuchen hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen oder die
Vergütung zu mindern.
12.2 Im Falle von Mängeln, welche die funktionierende Online-Schaltung der Anzeige betreffen,
etwa Serverausfälle, ist der Kunde zur Minderung der Vergütung berechtigt. Soweit der Mangel bereits bei Vertragsschluss
vorlag, wird insoweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche bleiben grundsätzlich unberührt.
12.3 Eine Abstandnahme vom Vertrag bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hinsichtlich
des Gesamtvertrags kommt erst in Betracht, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist oder eine nicht nur
unerhebliche Vertragspflichtverletzung trotz Abmahnung bzw. Fristsetzung fortbesteht. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, sofern die
Vertragspflichtverletzung derart schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht tauglich erscheint, die Pflichtverletzung zu beenden
und/oder das Vertrauen wiederherzustellen. Dem Anbieter stehen vor einer solchen außerordentlichen Kündigung des Vertrags
regelmäßig zwei Mängelbeseitigungsversuche bezogen auf den jeweiligen Mangel zu. Hierbei wird der Anbieter im Zuge der
Nacherfüllung die Werbeanzeige entsprechend länger schalten. Der Kunde ist stattdessen zur Minderung der Vergütung
berechtigt.
§ 13 Haftung
13.1 Für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters
oder seiner Erfüllungsgehilfen, haftet der Anbieter unbegrenzt. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar
sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Falle
ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.2 Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
13.3 Die Haftung wegen Vorsatzes, Garantie, Arglist und für Personenschäden bleibt hiervon
unberührt, ebenso die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem
Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist und die Leistungen für den
Geschäftsbetrieb des Kunden erfolgt, oder es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den
gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
14.4 Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
14.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung
oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die
Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt,
gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am
nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich
zulässige Maß.
Gerhard Michling – Stand: 15.10.2008
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