Der Landkreis Vulkaneifel liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 60.700 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 910 km2.
Von den im Landkreis Vulkaneifel registrierten 37 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 22 auf stehende Gewässer, 15 auf Bach- und Flussstrecken,
0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch im Landkreis Vulkaneifel geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.