Angeln im Landkreis Bergstraße

Gewässer im Landkreis Bergstraße

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Bergstraße insgesamt 26 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Bergstraße.

Gewässername:  Waldsee
Ortslage: 68519 Viernheim
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Riedsee
Ortslage: 68647 Biblis
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Weide
Ortslage: 68647 Biblis
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Aue
Ortslage: 68649 Groß-Rohrheim
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Hammerau
Ortslage: 68649 Groß-Rohrheim
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Allmenweiher
Ortslage: 64653 Lorsch / HE
Gewässertyp:  Weiher
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Erlache
Ortslage: 64625 Bensheim
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Angelverein Bensheim 1954 e.V.
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Gewässername: Volkisee
Ortslage: 64646 Heppenheim / Bergstrasse
Gewässertyp:  Weiher
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Bruchsee
Ortslage: 64646 Heppenheim / Bergstrasse
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Jochimsee
Ortslage: 64646 Heppenheim / Bergstrasse
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Angelsportverein "Petri Heil" Heppenheim 1974 e.V.
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Weitere 16 Gewässer im Landkreis Bergstraße finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Landkreis Bergstraße liegt im Bundesland Hessen und hat mehr als 267.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 710 km2. Von den im Landkreis Bergstraße registrierten 26 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 24 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Hessen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Elritze, Flunder, Flussneunauge, Groppe oder Karausche sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Hessen und damit auch im Landkreis Bergstraße geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.