Der Landkreis Bergstraße liegt im Bundesland Hessen und hat mehr als 267.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 710 km2.
Von den im Landkreis Bergstraße registrierten 26 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 24 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken,
0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Hessen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Bitterling, Bachneunauge, Elritze, Flunder, Flussneunauge, Groppe oder Karausche sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Hessen und damit auch im Landkreis Bergstraße geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.