Der Landkreis Diepholz liegt im Bundesland Niedersachsen und hat mehr als 213.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.980 km2.
Von den im Landkreis Diepholz registrierten 47 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 26 auf stehende Gewässer, 21 auf Bach- und Flussstrecken,
0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Niedersachsen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Flussneunauge, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Hecht oder Zander. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Niedersachsen und damit auch im Landkreis Diepholz geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.