Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Fulda insgesamt 33 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Fulda.
Gewässername: Teichanlage Altenfeld |
Ortslage: 36129 Gersfeld / Rhön (Altenfeld) |
Gewässertyp: Teichanlage (Fischzucht) |
Fischereibetrieb: Forellenhof Wahl |
Gewässername: Ulster |
Ortslage: 36142 Tann / Rhön (Neuschwambach) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angesportverein Hilders e.V. |
Gewässername: Fulda |
Ortslage: 36124 Eichenzell (Löschenrod) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Fulda |
Ortslage: 36043 Fulda (Bronnzell) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Fulda |
Ortslage: 36037 Fulda (Innenstadt) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Altarm Feuerwehrwache |
Ortslage: 36041 Fulda (Westend) |
Gewässertyp: Altarm |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Oberer Aueweiher |
Ortslage: 36041 Fulda (Westend) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Unterer Aueweiher |
Ortslage: 36041 Fulda (Westend) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Wiesenmühlenweiher |
Ortslage: 36037 Fulda (Innenstadt) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Gewässername: Am Polder |
Ortslage: 36037 Fulda (Innenstadt) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Fulda e.V. 1904 |
Der Landkreis Fulda liegt im Bundesland Hessen und hat mehr als 221.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.380 km2. Von den im Landkreis Fulda registrierten 33 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 13 auf stehende Gewässer, 20 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Hessen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Elritze, Flunder, Flussneunauge, Groppe oder Karausche sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Hessen und damit auch im Landkreis Fulda geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Hessen