Angeln im Kreis Heinsberg

Gewässer im Kreis Heinsberg

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Kreis Heinsberg insgesamt 34 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Kreis Heinsberg.

Gewässername:  Wurm
Ortslage: 52525 Heinsberg / Rheinl (Bleckden)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein "Petri-Heil" Wassenberg e.V.
Wurm (Übach-Palenberg) – Wurm bei Oberbruch

Gewässername: Rur
Ortslage: 41849 Wassenberg (Effeld)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelgemeinschaft Wassenberg Forst e.V.
Rur (Heinsberg / Rheinl) – Rur bei Orsbeck
Gewässername: Rur
Ortslage: 41836 Hückelhoven (Brachelen)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein 1934 e.V. Ratheim
Rur (Hückelhoven) – Rur bei Ratheim
Gewässername: Adolfosee
Ortslage: 41836 Hückelhoven (Ratheim)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Angelsportverein 1934 e.V. Ratheim
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Gewässername: Effelder Waldsee
Ortslage: 41849 Wassenberg (Effeld)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Sportanglerverein Erholung Effeld e.V. 1960
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Gewässername: Ophovener See
Ortslage: 41849 Wassenberg (Ophoven)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V.
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Gewässername: ZZ West
Ortslage: 52538 Selfkant (Isenbruch)
Gewässertyp:  Teich
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Lago Laprell
Ortslage: 52525 Heinsberg / Rheinl
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Fischereiverein Kempen-Ophoven 1956 e.V.
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Gewässername: Gondelweiher
Ortslage: 41849 Wassenberg
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein "Petri-Heil" Wassenberg e.V.
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Gewässername: AGM See
Ortslage: 41849 Wassenberg (Forst)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Angelgemeinschaft Wassenberg Forst e.V.
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Weitere 24 Gewässer im Kreis Heinsberg finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Kreis Heinsberg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 252.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 620 km2. Von den im Kreis Heinsberg registrierten 34 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 31 auf stehende Gewässer, 3 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch im Kreis Heinsberg geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.