Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Mayen-Koblenz insgesamt 4 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 4 Gewässer im Landkreis Mayen-Koblenz.
Gewässername: Mosel |
Ortslage: 56332 Oberfell |
Gewässertyp: Fluss |
Fischereibetrieb: Fischerei Toni Kröber |
Gewässername: Rhein |
Ortslage: 56322 Spay (Osterspai) |
Gewässertyp: Strom |
Verein / Verband: Sportfischerverein Osterspai 1977 e.V. |
Gewässername: Mosel |
Ortslage: 56332 Lehmen / Mosel |
Gewässertyp: Fluss |
Fischereibetrieb: Fischerei Riemer |
Gewässername: Röser Weiher |
Ortslage: 56218 Mülheim-Kärlich (Urmitz-Bahnhof) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein Mülheim-Kärlich 1977 e.V. |
Der Landkreis Mayen-Koblenz liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 211.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 810 km2. Von den im Landkreis Mayen-Koblenz registrierten 4 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 1 auf stehende Gewässer, 3 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch im Landkreis Mayen-Koblenz geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Rheinland-Pfalz