Angeln im Neckar-Odenwald-Kreis

Gewässer im Neckar-Odenwald-Kreis

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Neckar-Odenwald-Kreis insgesamt 22 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Neckar-Odenwald-Kreis.

Gewässername:  Angelsee
Ortslage: 69429 Waldbrunn / Odenw (Waldkatzenbach)
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Roberner See
Ortslage: 74864 Fahrenbach / Baden (Robern)
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 74847 Obrigheim / Baden
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Fisch-Hegegemeinschaft Badisch-Hessisches Neckartal e.V.
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 74855 Haßmersheim (Neckarmühlbach)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Sportanglerverein Gundelsheim 1959 e.V.
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Gewässername: Elz (Neckar)
Ortslage: 74821 Mosbach / Baden
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Fischereiverein Mosbach und Umgebung e.V.
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Gewässername: Klosterweiher
Ortslage: 74731 Walldürn (Gottersdorf)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Gottersdorf e.V.
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Gewässername: Schutzhafen Haßmersheim
Ortslage: 74855 Haßmersheim
Gewässertyp:  Yachthafen
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 74855 Haßmersheim
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Fischhegegemeinschaft "Mittlerer Neckar" e.V.
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 69439 Zwingenberg / Baden
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Fisch-Hegegemeinschaft Badisch-Hessisches Neckartal e.V.
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Gewässername: Schefflenz
Ortslage: 74842 Billigheim / Baden
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein Billigheim e.V.
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Weitere 12 Gewässer im Neckar-Odenwald-Kreis finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 142.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.120 km2. Von den im Neckar-Odenwald-Kreis registrierten 22 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 10 auf stehende Gewässer, 11 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Neckar-Odenwald-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.