Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Neckar-Odenwald-Kreis insgesamt 22 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Neckar-Odenwald-Kreis.
Gewässername: Angelsee |
Ortslage: 69429 Waldbrunn / Odenw (Waldkatzenbach) |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Roberner See |
Ortslage: 74864 Fahrenbach / Baden (Robern) |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 74847 Obrigheim / Baden |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Fisch-Hegegemeinschaft Badisch-Hessisches Neckartal e.V. |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 74855 Haßmersheim (Neckarmühlbach) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Sportanglerverein Gundelsheim 1959 e.V. |
Gewässername: Elz (Neckar) |
Ortslage: 74821 Mosbach / Baden |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Fischereiverein Mosbach und Umgebung e.V. |
Gewässername: Klosterweiher |
Ortslage: 74731 Walldürn (Gottersdorf) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Gottersdorf e.V. |
Gewässername: Schutzhafen Haßmersheim |
Ortslage: 74855 Haßmersheim |
Gewässertyp: Yachthafen |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 74855 Haßmersheim |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Fischhegegemeinschaft "Mittlerer Neckar" e.V. |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 69439 Zwingenberg / Baden |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Fisch-Hegegemeinschaft Badisch-Hessisches Neckartal e.V. |
Gewässername: Schefflenz |
Ortslage: 74842 Billigheim / Baden |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angelsportverein Billigheim e.V. |
Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 142.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.120 km2. Von den im Neckar-Odenwald-Kreis registrierten 22 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 10 auf stehende Gewässer, 11 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Neckar-Odenwald-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Baden-Württemberg