Angeln im Landkreis Neunkirchen

Gewässer im Landkreis Neunkirchen

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Neunkirchen insgesamt 31 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Neunkirchen.

Gewässername:  Absinkweiher
Ortslage: 66589 Merchweiler
Gewässertyp:  Weiher
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Großer Schlammweiher
Ortslage: 66540 Neunkirchen / Saar (Heinitz)
Gewässertyp:  Weiher
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Itzenplitzer Weiher
Ortslage: 66578 Schiffweiler (Heiligenwald)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Heiligenwald e.V.
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Gewässername: Weiher "In der Nauwies"
Ortslage: 66571 Eppelborn
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Fischerverein Eppelborn 1970 e.V.
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Gewässername: Angelteiche Ottweiler
Ortslage: 66564 Ottweiler / Saar
Gewässertyp:  Teich
Fischereibetrieb: Forellenparadies Ottweiler
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Gewässername: Weiher Binsenthal
Ortslage: 66540 Neunkirchen / Saar (Heinitz)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Neunkirchen 1929 e.V.
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Gewässername: Weiher Untere Saukaul
Ortslage: 66540 Neunkirchen / Saar (Sinnerthal)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Neunkirchen 1929 e.V.
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Gewässername: Weiher Geisheck
Ortslage: 66540 Neunkirchen / Saar (Heinitz)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Neunkirchen 1929 e.V.
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Gewässername: Blies
Ortslage: 66538 Neunkirchen / Saar (Innenstadt)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein Neunkirchen 1929 e.V.
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Gewässername: Weiheranlage Rötelhümes
Ortslage: 66557 Illingen / Saar (Uchtelfangen)
Gewässertyp:  Teichanlage
Verein / Verband:  Angelsportverein Illtal e.V.
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Weitere 21 Gewässer im Landkreis Neunkirchen finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Landkreis Neunkirchen liegt im Bundesland Saarland und hat mehr als 133.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 240 km2. Von den im Landkreis Neunkirchen registrierten 31 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 27 auf stehende Gewässer, 4 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Saarland besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Flussneunauge, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Barbe oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Saarland und damit auch im Landkreis Neunkirchen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.