Angeln im Rhein-Neckar-Kreis

Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis

Startseite    Gewässerportal    Angeln im Rhein-Neckar-Kreis

Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 62 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis.

Gewässername:  Neckar
Ortslage: 69151 Neckargemünd
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein Ladenburg und Umgebung e.V. 1923
Neckar (Heidelberg) – Höhe Theodor-Heuss-Brücke

Gewässername: Wiesensee
Ortslage: 69502 Hemsbach / Bergstr
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Angelsportverein 1965 Hemsbach e.V
Wiesensee (Hemsbach / Bergstrasse) – Petri Heil am Wiesensee
Gewässername: Blausee
Ortslage: 68804 Altlußheim
Gewässertyp:  Baggersee
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Silzgraben
Ortslage: 68804 Altlußheim
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Hohwiesensee
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Anglersee
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Angelsportverein 1928 e.V. Ketsch
kein Bild
Gewässername: Waidsee
Ortslage: 69469 Weinheim / Bergstr
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Badisch Unterländer Angelsportverein e.V.
kein Bild
Gewässername: Monsterloch
Ortslage: 68766 Hockenheim (Lußhof)
Gewässertyp:  Altwasser
Verein / Verband:  Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V.
kein Bild
Gewässername: Südlicher Ketscher See
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein
Gewässertyp:  Altarm
Verein / Verband:  Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V.
kein Bild
Gewässername: Nördlicher Ketscher See
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein
Gewässertyp:  Altarm
Verein / Verband:  Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V.
kein Bild

Weitere 52 Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Rhein-Neckar-Kreis liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 541.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.060 km2. Von den im Rhein-Neckar-Kreis registrierten 62 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 40 auf stehende Gewässer, 21 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Rhein-Neckar-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.