Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 62 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis.
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 69151 Neckargemünd |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angelsportverein Ladenburg und Umgebung e.V. 1923 |
Gewässername: Wiesensee |
Ortslage: 69502 Hemsbach / Bergstr |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein 1965 Hemsbach e.V |
Gewässername: Blausee |
Ortslage: 68804 Altlußheim |
Gewässertyp: Baggersee |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Silzgraben |
Ortslage: 68804 Altlußheim |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Hohwiesensee |
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Anglersee |
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein 1928 e.V. Ketsch |
Gewässername: Waidsee |
Ortslage: 69469 Weinheim / Bergstr |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Badisch Unterländer Angelsportverein e.V. |
Gewässername: Monsterloch |
Ortslage: 68766 Hockenheim (Lußhof) |
Gewässertyp: Altwasser |
Verein / Verband: Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V. |
Gewässername: Südlicher Ketscher See |
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein |
Gewässertyp: Altarm |
Verein / Verband: Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V. |
Gewässername: Nördlicher Ketscher See |
Ortslage: 68775 Ketsch / Rhein |
Gewässertyp: Altarm |
Verein / Verband: Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V. |
Der Rhein-Neckar-Kreis liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 541.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.060 km2. Von den im Rhein-Neckar-Kreis registrierten 62 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 40 auf stehende Gewässer, 21 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Rhein-Neckar-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Baden-Württemberg