Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Rheingau-Taunus-Kreis insgesamt 15 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Rheingau-Taunus-Kreis.
Gewässername: Rhein |
Ortslage: 65343 Eltville / Rhein |
Gewässertyp: Strom |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Teichanlage Hohenstein |
Ortslage: 65329 Hohenstein / Untertaunus |
Gewässertyp: Teichanlage |
Fischereibetrieb: Taunus Angelpark |
Gewässername: Waldsee Niedernhausen |
Ortslage: 65527 Niedernhausen / Taunus |
Gewässertyp: Teich |
Verein / Verband: Angelsportverein Niedernhausen e.V. |
Gewässername: Birkensee |
Ortslage: 65232 Taunusstein |
Gewässertyp: Angelteich |
Fischereibetrieb: Angelparadies Birkensee |
Gewässername: Niederwallufer Bucht |
Ortslage: 65396 Walluf (Niederwalluf) |
Gewässertyp: Yachthafen |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Rüdesheimer Hafen |
Ortslage: 65385 Rüdesheim / Rhein |
Gewässertyp: Yachthafen |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Altarm Schönbornsche Aue |
Ortslage: 65366 Geisenheim / Rheingau |
Gewässertyp: Fluss (Altarmschlinge) |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Wispersee |
Ortslage: 65321 Heidenrod (Wisper) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Sportfischer-Vereinigung Alte Wisper e.V. |
Gewässername: Aar (Lahn) |
Ortslage: 65232 Taunusstein (Seitzenhahn) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Fischerei-Gemeinschaft Einrich-Aar e.V. |
Gewässername: Teich Laufenselden 1 |
Ortslage: 65321 Heidenrod (Laufenselden) |
Gewässertyp: Teich |
Verein / Verband: Fischerei-Gemeinschaft Einrich-Aar e.V. |
Der Rheingau-Taunus-Kreis liegt im Bundesland Hessen und hat mehr als 185.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 810 km2. Von den im Rheingau-Taunus-Kreis registrierten 15 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 9 auf stehende Gewässer, 4 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 2 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Hessen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Elritze, Flunder, Flussneunauge, Groppe oder Karausche sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Hessen und damit auch im Rheingau-Taunus-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Hessen