Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Schwarzwald-Baar-Kreis insgesamt 46 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Gewässername: Riedsee |
Ortslage: 78166 Donaueschingen (Pfohren) |
Gewässertyp: Restwasser |
Verein / Verband: Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V. |
Gewässername: Kofenweiher |
Ortslage: 78183 Hüfingen |
Gewässertyp: See |
Verein / Verband: Fischervereinigung Hüfingen e.V. |
Gewässername: Unterhölzer Weiher |
Ortslage: 78166 Donaueschingen (Pfohren) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V. |
Gewässername: Kirnbergsee |
Ortslage: 78199 Bräunlingen (Unterbränd) |
Gewässertyp: Talsperre |
Verein / Verband: Angelsportverein Bräunlingen e.V. |
Gewässername: Schwenninger Moos |
Ortslage: 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) |
Gewässertyp: Moorsee |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Wolfsteich |
Ortslage: 78087 Mönchweiler |
Gewässertyp: Teich |
Verein / Verband: Angelsportverein Mönchweiler e.V. |
Gewässername: Mönchsee |
Ortslage: 78087 Mönchweiler |
Gewässertyp: See |
Verein / Verband: Angelsportverein Mönchweiler e.V. |
Gewässername: Salinensee |
Ortslage: 78073 Bad Dürrheim / Schwarzw |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Linachtalsperre |
Ortslage: 78147 Vöhrenbach |
Gewässertyp: Talsperre |
Verein / Verband: Angelsportverein Vöhrenbach e.V. |
Gewässername: Kurgartenweiher |
Ortslage: 78136 Schonach / Schwarzw |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Schwarzwaldquelle e.V. |
Der Schwarzwald-Baar-Kreis liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 209.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.020 km2. Von den im Schwarzwald-Baar-Kreis registrierten 46 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 25 auf stehende Gewässer, 20 auf Bach- und Flussstrecken, 1 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Schwarzwald-Baar-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Baden-Württemberg