Angeln im Landkreis Sonneberg

Gewässer im Landkreis Sonneberg

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Sonneberg insgesamt 4 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 4 Gewässer im Landkreis Sonneberg.

Gewässername:  Talsperre Scheibe-Alsbach
Ortslage: 98724 Neuhaus / Rennweg (Scheibe-Alsbach)
Gewässertyp:  Talsperre
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Gräftiegelsperre
Ortslage: 98724 Neuhaus / Rennweg (Scheibe-Alsbach)
Gewässertyp:  Talsperre
Verein / Verband:  Landesanglerverband Thüringen e.V.
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Gewässername: Vereinsteich Mürschnitz
Ortslage: 96515 Sonneberg / TH (Mürschnitz)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Thüringer Sportfischerverein Sonneberg e.v.
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Gewässername: Steinach (Rodach)
Ortslage: 96515 Sonneberg / TH (Unterlind)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Bezirksfischereiverein Coburg e.V.
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Weitere Gewässer im Landkreis Sonneberg und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Landkreis Sonneberg liegt im Bundesland Thüringen und hat mehr als 56.500 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 430 km2. Von den im Landkreis Sonneberg registrierten 4 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 3 auf stehende Gewässer, 1 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Thüringen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Flussneunauge, Groppe, Lachs oder Meerforelle sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Thüringen und damit auch im Landkreis Sonneberg geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.