Angeln in der kreisfreien Stadt Bochum

Gewässer in der kreisfreien Stadt Bochum

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die kreisfreie Stadt Bochum insgesamt 5 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 5 Gewässer in der kreisfreien Stadt Bochum.

Gewässername:  Ümminger See
Ortslage: 44892 Bochum (Langendreer)
Gewässertyp:  Baggersee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Harpener Teiche
Ortslage: 44791 Bochum (Harpen)
Gewässertyp:  Teich
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Ruhr
Ortslage: 44879 Bochum (Dahlhausen)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein "Ruhr" Bochum-Linden-Dahlhausen e.V.
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Gewässername: Ruhr
Ortslage: 44797 Bochum (Stiepel)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelsportverein Bochum-Ruhr 1935 e.V.
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Gewässername: Teichanlage Stiepel
Ortslage: 44797 Bochum (Stiepel)
Gewässertyp:  Teichanlage
Fischereibetrieb: Forellenhof Wilkendorf
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Weitere Gewässer in der kreisfreien Stadt Bochum und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Die kreisfreie Stadt Bochum liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 364.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 140 km2. Von den in der kreisfreien Stadt Bochum registrierten 5 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 3 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch in der kreisfreien Stadt Bochum geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.