Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die Stadt Bottrop insgesamt 4 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 4 Gewässer in der Stadt Bottrop.
Gewässername: Stadtteiche (Fuhlenbrock) |
Ortslage: 46242 Bottrop (Fuhlenbrock) |
Gewässertyp: Teich |
Verein / Verband: Angelverein "Petri Heil" Bottrop e.V. |
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Gewässername: Heidesee (Kirchhellen) |
Ortslage: 46244 Bottrop (Kirchhellen) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelverein "Petri Heil" Bottrop e.V. |
Gewässername: Forellensee Grafenmühle (Kirchhellen) |
Ortslage: 46244 Bottrop (Kirchhellen) |
Gewässertyp: Baggersee (Angelpark) |
Fischereibetrieb: Angelpark zur Grafenmühle |
Gewässername: Heidhofsee (Grafenwald) |
Ortslage: 46244 Bottrop (Grafenwald) |
Gewässertyp: Baggersee (Quarzsand) |
Verein / Verband: Angelverein "Petri Heil" Bottrop e.V. |
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Gewässer in der Stadt Bottrop und der weiteren Umgebung finden Sie auch in unserem anglermap-Suchportal
Die Karte zeigt alle 4 Gewässer und Gewässerstrecken in der Stadt Bottrop
Durch Klick auf eines der Gewässersymbole innerhalb der Karte wird die Bezeichnung des Gewässers sichtbar und über den Link "zum Steckbrief" können weitere Informationen aufgerufen werden.
Stillwasser
Fließwasser
Kanal
Hafen
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Die Stadt Bottrop liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 117.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 100 km2. Von den in der Stadt Bottrop registrierten 4 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 4 auf stehende Gewässer, 0 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch in der Stadt Bottrop geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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