Angeln in der kreisfreien Stadt Chemnitz

Gewässer in der kreisfreien Stadt Chemnitz

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die kreisfreie Stadt Chemnitz insgesamt 4 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 4 Gewässer in der kreisfreien Stadt Chemnitz.

Gewässername:  Schlossteich Chemnitz
Ortslage: 09111 Chemnitz (Zentrum)
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
kein Bild

Gewässername: Bruchteich
Ortslage: 09131 Chemnitz (Ebersdorf)
Gewässertyp:  Teich
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Talsperre Euba
Ortslage: 09128 Chemnitz (Euba)
Gewässertyp:  Talsperre
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Talsperre Einsiedel
Ortslage: 09123 Chemnitz (Einsiedel)
Gewässertyp:  Talsperre
Pächter: unbekannt
kein Bild

Weitere Gewässer in der kreisfreien Stadt Chemnitz und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Die kreisfreie Stadt Chemnitz liegt im Bundesland Sachsen und hat mehr als 246.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 220 km2. Von den in der kreisfreien Stadt Chemnitz registrierten 4 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 4 auf stehende Gewässer, 0 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Sachsen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Flussneunauge, Groppe oder Maifisch sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Sachsen und damit auch in der kreisfreien Stadt Chemnitz geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.