Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die Stadt Chemnitz insgesamt 4 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 4 Gewässer in der Stadt Chemnitz.
Gewässername: Bruchteich (Ebersdorf) |
Ortslage: 09131 Chemnitz (Ebersdorf) |
Gewässertyp: Teich |
Pächter: unbekannt |
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Gewässername: Schlossteich Chemnitz (Chemnitz) |
Ortslage: 09111 Chemnitz (Zentrum) |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Talsperre Einsiedel (Einsiedel) |
Ortslage: 09123 Chemnitz (Einsiedel) |
Gewässertyp: Talsperre |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Talsperre Euba (Euba) |
Ortslage: 09128 Chemnitz (Euba) |
Gewässertyp: Talsperre |
Pächter: unbekannt |
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Gewässer in der Stadt Chemnitz und der weiteren Umgebung finden Sie auch in unserem anglermap-Suchportal
Die Karte zeigt alle 4 Gewässer und Gewässerstrecken in der Stadt Chemnitz
Durch Klick auf eines der Gewässersymbole innerhalb der Karte wird die Bezeichnung des Gewässers sichtbar und über den Link "zum Steckbrief" können weitere Informationen aufgerufen werden.
Stillwasser
Fließwasser
Kanal
Hafen
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Die Stadt Chemnitz liegt im Bundesland Sachsen und hat mehr als 246.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 220 km2. Von den in der Stadt Chemnitz registrierten 4 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 4 auf stehende Gewässer, 0 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Sachsen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Flussneunauge, Groppe oder Maifisch sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Sachsen und damit auch in der Stadt Chemnitz geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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