Die kreisfreie Stadt Kiel liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und hat mehr als 247.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 110 km2.
Von den in der kreisfreien Stadt Kiel registrierten 11 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 8 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken,
0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Schleswig-Holstein besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Ostgroppe, Bitterling, Bachneunauge, Barbe, Bachschmerle, Elritze oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Gründling oder Hecht. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Schleswig-Holstein und damit auch in der kreisfreien Stadt Kiel geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.