Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die Stadt Mainz insgesamt 3 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 3 Gewässer in der Stadt Mainz.
Gewässername: Rhein (Laubenheim) |
Ortslage: 55130 Mainz / Rhein (Laubenheim) |
Gewässertyp: Strom |
Verein / Verband: Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. |
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Gewässername: Rhein (Mainz) |
Ortslage: 55116 Mainz / Rhein (Altstadt) |
Gewässertyp: Strom |
Verein / Verband: Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. |
Gewässername: Angelweiher Laubenheim (Laubenheim) |
Ortslage: 55130 Mainz / Rhein (Laubenheim) |
Gewässertyp: Restwasser (Tongewinnung) |
Verein / Verband: Angelsportverein Laubenheim / Hechtsheim 1936 e.V. |
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Gewässer in der Stadt Mainz und der weiteren Umgebung finden Sie auch in unserem anglermap-Suchportal
Die Karte zeigt alle 3 Gewässer und Gewässerstrecken in der Stadt Mainz
Durch Klick auf eines der Gewässersymbole innerhalb der Karte wird die Bezeichnung des Gewässers sichtbar und über den Link "zum Steckbrief" können weitere Informationen aufgerufen werden.
Stillwasser
Fließwasser
Kanal
Hafen
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Die Stadt Mainz liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 209.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 98 km2. Von den in der Stadt Mainz registrierten 3 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 1 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch in der Stadt Mainz geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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