Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die kreisfreie Stadt Trier insgesamt 8 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 8 Gewässer in der kreisfreien Stadt Trier.
Gewässername: Mosel |
Ortslage: 54296 Trier (Weismark-Feyen) |
Gewässertyp: Fluss |
Pächter: unbekannt |
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Gewässername: Trierer Hafen |
Ortslage: 54293 Trier (Pfalzel) |
Gewässertyp: Binnenhafen |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Kyll |
Ortslage: 54293 Trier (Ehrang West) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angel Sport Club Pfalzel 1950 e.V. |
Gewässername: Teichanlage Mattheiser Wald |
Ortslage: 54294 Trier (Weismark-Feyen) |
Gewässertyp: Teichanlage |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Kaiserhammerweiher |
Ortslage: 54293 Trier (Quint) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: ASV "Eifeltor" 1948 Ehrang e.V. |
Gewässername: Wolfskaulweiher |
Ortslage: 54293 Trier (Quint) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: ASV "Eifeltor" 1948 Ehrang e.V. |
Gewässername: Mattheiser Weiher |
Ortslage: 54294 Trier (Weismark-Feyen) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein 1920 Trier-Süd e.V. |
Gewässername: Herrenweiher |
Ortslage: 54294 Trier (Weismark-Feyen) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein 1920 Trier-Süd e.V. |
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Weitere Gewässer in der kreisfreien Stadt Trier und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal
Die kreisfreie Stadt Trier liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 114.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 110 km2. Von den in der kreisfreien Stadt Trier registrierten 8 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 5 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch in der kreisfreien Stadt Trier geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Rheinland-Pfalz
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