Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die Stadt Weimar insgesamt 2 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 2 Gewässer in der Stadt Weimar.
Gewässername: Ilm (Saale) (Südstadt) |
Ortslage: 99425 Weimar / TH (Südstadt) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Erster Weimarer Angelverein e.V. |
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Gewässername: Ilm (Saale) (Weimar) |
Ortslage: 99423 Weimar / TH (Altstadt) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Erster Weimarer Angelverein e.V. |
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Gewässer in der Stadt Weimar und der weiteren Umgebung finden Sie auch in unserem anglermap-Suchportal
Die Karte zeigt alle 2 Gewässer und Gewässerstrecken in der Stadt Weimar
Durch Klick auf eines der Gewässersymbole innerhalb der Karte wird die Bezeichnung des Gewässers sichtbar und über den Link "zum Steckbrief" können weitere Informationen aufgerufen werden.
Stillwasser
Fließwasser
Kanal
Hafen
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Die Stadt Weimar liegt im Bundesland Thüringen und hat mehr als 64.300 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 84 km2. Von den in der Stadt Weimar registrierten 2 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 0 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Thüringen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Flussneunauge, Groppe, Lachs oder Meerforelle sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Thüringen und damit auch in der Stadt Weimar geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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