Angeln im Landkreis Tübingen

Gewässer im Landkreis Tübingen

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Tübingen insgesamt 24 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Tübingen.

Gewässername:  Neckar
Ortslage: 72076 Tübingen (Innenstadt)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Kreisfischereiverein Tübingen e.V.
Neckar (Tübingen)

Gewässername: Epplesee
Ortslage: 72138 Kirchentellinsfurt
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Fischereiverein Reutlingen e.V.
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Gewässername: Speicherbecken
Ortslage: 72138 Kirchentellinsfurt
Gewässertyp:  Speicher WW
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 72108 Rottenburg / Neckar
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V.
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Gewässername: Kleiner See Hirschau
Ortslage: 72070 Tübingen (Hirschau)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Kreisfischereiverein Tübingen e.V.
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Gewässername: Epple-See Hirschau
Ortslage: 72070 Tübingen (Hirschau)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Kreisfischereiverein Tübingen e.V.
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Gewässername: Neuer See Hirschau
Ortslage: 72070 Tübingen (Hirschau)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Kreisfischereiverein Tübingen e.V.
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 72138 Kirchentellinsfurt
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Fischerkameradschaft Kirchentellinsfurt e.V.
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 72108 Rottenburg / Neckar (Obernau)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V.
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Gewässername: Neckar
Ortslage: 72108 Rottenburg / Neckar (Bad Niedernau)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V.
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Weitere 14 Gewässer im Landkreis Tübingen finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Landkreis Tübingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 221.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 510 km2. Von den im Landkreis Tübingen registrierten 24 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 11 auf stehende Gewässer, 11 auf Bach- und Flussstrecken, 2 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Tübingen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.