Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Tübingen insgesamt 23 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Tübingen.
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 72076 Tübingen (Innenstadt) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Tübingen e.V. |
Gewässername: Epplesee |
Ortslage: 72138 Kirchentellinsfurt |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Fischereiverein Reutlingen e.V. |
Gewässername: Speicherbecken |
Ortslage: 72138 Kirchentellinsfurt |
Gewässertyp: Speicher WW |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 72108 Rottenburg / Neckar |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V. |
Gewässername: Kleiner See Hirschau |
Ortslage: 72070 Tübingen (Hirschau) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Tübingen e.V. |
Gewässername: Epple-See Hirschau |
Ortslage: 72070 Tübingen (Hirschau) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Tübingen e.V. |
Gewässername: Neuer See Hirschau |
Ortslage: 72070 Tübingen (Hirschau) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Tübingen e.V. |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 72138 Kirchentellinsfurt |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Fischerkameradschaft Kirchentellinsfurt e.V. |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 72108 Rottenburg / Neckar (Obernau) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V. |
Gewässername: Neckar |
Ortslage: 72108 Rottenburg / Neckar (Bad Niedernau) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V. |
Der Landkreis Tübingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 221.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 510 km2. Von den im Landkreis Tübingen registrierten 23 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 11 auf stehende Gewässer, 10 auf Bach- und Flussstrecken, 2 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Tübingen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Baden-Württemberg