Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Waldshut insgesamt 42 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Waldshut.
Gewässername: Rhein |
Ortslage: 79790 Küssaberg |
Gewässertyp: Strom |
Verein / Verband: Klettgauer Angelsportverein Tiengen und Umgebung e.V. |
Gewässername: Rhein |
Ortslage: 79801 Hohentengen / Hochrhein |
Gewässertyp: Strom |
Verein / Verband: Angelsportverein 1970 Hohentengen e.V. |
Gewässername: Rhein |
Ortslage: 79801 Hohentengen / Hochrhein (Herdern) |
Gewässertyp: Strom |
Verein / Verband: Angelsportverein 1970 Hohentengen e.V. |
Gewässername: Albstausee |
Ortslage: 79837 Sankt Blasien |
Gewässertyp: Stausee |
Verein / Verband: Angel- und Gewässerschutzverein St. Blasien e.V. |
Gewässername: Eggbergbecken |
Ortslage: 79736 Rickenbach (Egg) |
Gewässertyp: Speicher WW |
Verein / Verband: Schluchseewerk AG |
Gewässername: Bergsee |
Ortslage: 79713 Bad Säckingen |
Gewässertyp: See |
Verein / Verband: Fischereiverein Bad Säckingen und Umgebung e.V. |
Gewässername: Wehratalsperre |
Ortslage: 79664 Wehr / Baden |
Gewässertyp: Talsperre |
Verein / Verband: Schluchseewerk AG |
Gewässername: Hornbergbecken |
Ortslage: 79737 Herrischried (Hornberg) |
Gewässertyp: Speicher WW |
Verein / Verband: Schluchseewerk AG |
Gewässername: Mettmabecken |
Ortslage: 79777 Ühlingen-Birkendorf (Brenden) |
Gewässertyp: Speicher WW |
Verein / Verband: Schluchseewerk AG |
Gewässername: Schwarzatalsperre |
Ortslage: 79837 Häusern / Schwarzw |
Gewässertyp: Talsperre |
Verein / Verband: Schluchseewerk AG |
Der Landkreis Waldshut liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 167.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.130 km2. Von den im Landkreis Waldshut registrierten 42 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 15 auf stehende Gewässer, 27 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Waldshut geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Baden-Württemberg