Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Westerwaldkreis insgesamt 35 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Westerwaldkreis.
Gewässername: Wiesensee |
Ortslage: 56459 Stahlhofen / Wiesensee |
Gewässertyp: Stausee |
Fischereibetrieb: Westerwälder Fischzucht |
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Gewässername: Dreifelder Weiher |
Ortslage: 57629 Dreifelden |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe |
Gewässername: Hausteich |
Ortslage: 56412 Oberelbert |
Gewässertyp: Angelteich |
Fischereibetrieb: Teichanlage Blaeser |
Gewässername: Inselteich |
Ortslage: 56412 Oberelbert |
Gewässertyp: Angelteich |
Fischereibetrieb: Teichanlage Blaeser |
Gewässername: Raubfischteich |
Ortslage: 56412 Oberelbert |
Gewässertyp: Angelteich |
Fischereibetrieb: Teichanlage Blaeser |
Gewässername: Nister |
Ortslage: 57629 Stein-Wingert |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: ARGE Nister / Obere Wied e.V. |
Gewässername: Hoffmannsweiher |
Ortslage: 57629 Dreifelden |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe |
Gewässername: Haidenweiher |
Ortslage: 57629 Dreifelden |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe |
Gewässername: Brinkenweiher |
Ortslage: 56244 Freilingen / Westerw |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe |
Gewässername: Postweiher |
Ortslage: 56244 Freilingen / Westerw |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe |
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Der Westerwaldkreis liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 200.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 980 km2. Von den im Westerwaldkreis registrierten 35 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 30 auf stehende Gewässer, 5 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch im Westerwaldkreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Rheinland-Pfalz
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