Angeln im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Gewässer im Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Bernkastel-Wittlich insgesamt 20 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Gewässername:  Mosel
Ortslage: 56843 Burg / Mosel
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereibetrieb Schneider
Mosel (Alf)

Gewässername: Mosel
Ortslage: 56850 Enkirch
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereibetrieb Müllen
Mosel (Kröv) – Moselschleife Kröv
Gewässername: Mosel
Ortslage: 54347 Neumagen-Dhron
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereibetrieb Weber
Mosel (Piesport)
Gewässername: Dhrontalsperre
Ortslage: 54426 Heidenburg
Gewässertyp:  Talsperre
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Meerfelder Maar
Ortslage: 54531 Meerfeld
Gewässertyp:  Maar
Verein / Verband:  Angelsportverein Meerfeld e.V.
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Gewässername: Windsborner Kratersee
Ortslage: 54533 Bettenfeld / Eifel
Gewässertyp:  Kratersee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Mosel
Ortslage: 54470 Graach
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereibetrieb Birnfeld
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Gewässername: Enkircher Großbachtal I
Ortslage: 56850 Enkirch
Gewässertyp:  Stausee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Enkircher Großbachtal II
Ortslage: 56850 Enkirch
Gewässertyp:  Stausee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Dodenburger Weiher
Ortslage: 54518 Dodenburg
Gewässertyp:  Baggersee
Pächter: unbekannt
kein Bild

Weitere 10 Gewässer im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 111.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.160 km2. Von den im Landkreis Bernkastel-Wittlich registrierten 20 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 14 auf stehende Gewässer, 6 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.