Angeln im Kreis Coesfeld

Gewässer im Kreis Coesfeld

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Kreis Coesfeld insgesamt 55 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Kreis Coesfeld.

Gewässername:  Torfvennteich
Ortslage: 48249 Dülmen (Hausdülmen)
Gewässertyp:  Teich
Fischereibetrieb: Teichgut Hausdülmen
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Gewässername: Havichhorstteich
Ortslage: 48249 Dülmen (Hausdülmen)
Gewässertyp:  Teich
Fischereibetrieb: Teichgut Hausdülmen
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Gewässername: Oedlerteich
Ortslage: 48249 Dülmen (Hausdülmen)
Gewässertyp:  Teich
Fischereibetrieb: Teichgut Hausdülmen
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Gewässername: Bruchteich
Ortslage: 48249 Dülmen (Hausdülmen)
Gewässertyp:  Teich
Fischereibetrieb: Teichgut Hausdülmen
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Gewässername: Vogelvennteich
Ortslage: 48249 Dülmen (Hausdülmen)
Gewässertyp:  Teich
Fischereibetrieb: Teichgut Hausdülmen
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Gewässername: Dülmener See
Ortslage: 48249 Dülmen (Hausdülmen)
Gewässertyp:  See
Fischereibetrieb: Teichgut Hausdülmen
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Gewässername: Klutensee
Ortslage: 59348 Lüdinghausen
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Fischereiverein Lüdinghausen e. V.
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Gewässername: Bulderner See
Ortslage: 48249 Dülmen (Buldern)
Gewässertyp:  Baggersee
Verein / Verband:  Sportfischerverein Dülmen e.V.
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Gewässername: Börnsteteich
Ortslage: 48249 Dülmen
Gewässertyp:  Teich
Verein / Verband:  Sportfischerverein Dülmen e.V.
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Gewässername: Haselbachteich
Ortslage: 48249 Dülmen
Gewässertyp:  Teich
Verein / Verband:  Sportfischerverein Dülmen e.V.
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Weitere 45 Gewässer im Kreis Coesfeld finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Kreis Coesfeld liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 218.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.110 km2. Von den im Kreis Coesfeld registrierten 55 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 33 auf stehende Gewässer, 19 auf Bach- und Flussstrecken, 3 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch im Kreis Coesfeld geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.