Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Ravensburg insgesamt 123 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Ravensburg.
Gewässername: Zellersee |
Ortslage: 88353 Kißlegg |
Gewässertyp: Natursee (Toteissee) |
Verein / Verband: SFV Zellersee e.V. |
Gewässername: Häcklerweiher |
Ortslage: 88273 Fronreute (Blitzenreute) |
Gewässertyp: Weiher |
Fischereibetrieb: Teich- und Seenfischerei Jung |
Gewässername: Buchsee |
Ortslage: 88273 Fronreute (Blitzenreute) |
Gewässertyp: Natursee (Toteissee) |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Vorsee |
Ortslage: 88284 Wolpertswende (Vorsee) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Ravensburg e.V. |
Gewässername: Schreckensee |
Ortslage: 88284 Wolpertswende |
Gewässertyp: Natursee |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Ebenweiler Weiher |
Ortslage: 88370 Ebenweiler |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Fischerkameradschaft Pfullingen 1983 e.V. |
Gewässername: Wuhrmühleweiher |
Ortslage: 88353 Kißlegg (Goppertshofen) |
Gewässertyp: Weiher |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Guggenhauser Weiher |
Ortslage: 88379 Guggenhausen |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Ravensburg e.V. |
Gewässername: Flappachweiher |
Ortslage: 88214 Ravensburg (Torkenweiler) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Kreisfischereiverein Ravensburg e.V. |
Gewässername: Rohrsee |
Ortslage: 88410 Bad Wurzach (Eintürnen) |
Gewässertyp: Natursee (Toteissee) |
Fischereibetrieb: Teich- und Seenfischerei Jung |
Der Landkreis Ravensburg liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat mehr als 279.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.630 km2. Von den im Landkreis Ravensburg registrierten 123 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 103 auf stehende Gewässer, 19 auf Bach- und Flussstrecken, 1 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Baden-Württemberg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Frauennerfling, Groppe oder Lachs sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Gangfisch, Aal, Äsche oder Aland. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Ravensburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Baden-Württemberg