Angeln im Rhein-Hunsrück-Kreis

Gewässer im Rhein-Hunsrück-Kreis

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt 6 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 6 Gewässer im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Gewässername:  Rhein
Ortslage: 56154 Boppard (Bad Salzig)
Gewässertyp:  Strom
Fischereibetrieb: Fischerei Nagelschmidt
Rhein (Sankt Goarshausen) – Rhein an der Loreley

Gewässername: Bärensee
Ortslage: 55494 Erbach / Hunsrück
Gewässertyp:  Weiher
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Simmerbach
Ortslage: 55490 Gehlweiler
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelfreunde Langenstein e.V.
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Gewässername: Guldenbach
Ortslage: 55494 Rheinböllen
Gewässertyp:  Bach
Verein / Verband:  Angelsportverein Guldenbach / Rheinböllen e.V.
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Gewässername: Ellerner Weiher
Ortslage: 55494 Rheinböllen (Kleinweidelbach)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Guldenbach / Rheinböllen e.V.
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Gewässername: Weiher Waldsiedlung
Ortslage: 55494 Rheinböllen
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Guldenbach / Rheinböllen e.V.
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Weitere Gewässer im Rhein-Hunsrück-Kreis und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Rhein-Hunsrück-Kreis liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat mehr als 102.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 990 km2. Von den im Rhein-Hunsrück-Kreis registrierten 6 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 3 auf stehende Gewässer, 3 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Rheinland-Pfalz besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Aland, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flunder sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Bachsaibling oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch im Rhein-Hunsrück-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.