Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg

Gewässer im Kreis Schleswig-Flensburg

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Kreis Schleswig-Flensburg insgesamt 67 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Kreis Schleswig-Flensburg.

Gewässername:  Mühlenteich Glücksburg
Ortslage: 24960 Glücksburg / Ostsee
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Angelsportverein Glücksburg e.V.
Mühlenteich Glücksburg (Glücksburg / Ostsee) – Blick vom Nordwestufer

Gewässername: Schloßteich
Ortslage: 24960 Glücksburg / Ostsee
Gewässertyp:  Weiher
Pächter: unbekannt
Schloßteich (Glücksburg / Ostsee) – Blick vom Ostufer
Gewässername: Sankelmarker See
Ortslage: 24988 Oeversee
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Angelsportverein Sankelmark von 1908 e.V.
Sankelmarker See (Oeversee) – Partnerfindung am Sankelmarker See
Gewässername: Arenholzer See
Ortslage: 24850 Lürschau
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Nutzergemeinschaft Arenholzer See
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Gewässername: Langsee
Ortslage: 24890 Süderfahrenstedt
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Angelsportverein Schleswig von 1932 e.V.
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Gewässername: Idstedter See
Ortslage: 24879 Idstedt
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Angelsportgemeinschaft Idstedt e.V.
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Gewässername: Westerwerker See
Ortslage: 24960 Glücksburg / Ostsee
Gewässertyp:  Stausee
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Roikier See
Ortslage: 24960 Glücksburg / Ostsee
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Winderatter See
Ortslage: 24966 Sörup (Hardesby)
Gewässertyp:  Natursee
Pächter: unbekannt
kein Bild
Gewässername: Südensee
Ortslage: 24966 Sörup
Gewässertyp:  Natursee
Pächter: unbekannt
kein Bild

Weitere 57 Gewässer im Kreis Schleswig-Flensburg finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und hat mehr als 198.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 2.070 km2. Von den im Kreis Schleswig-Flensburg registrierten 67 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 51 auf stehende Gewässer, 16 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Schleswig-Holstein besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Ostgroppe, Bitterling, Bachneunauge, Barbe, Bachschmerle, Elritze oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Gründling oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Schleswig-Holstein und damit auch im Kreis Schleswig-Flensburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.