Angeln in der kreisfreien Stadt Bonn

Gewässer in der kreisfreien Stadt Bonn

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die kreisfreie Stadt Bonn insgesamt 9 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 9 Gewässer in der kreisfreien Stadt Bonn.

Gewässername:  Dornheckensee
Ortslage: 53227 Bonn (Oberkassel)
Gewässertyp:  Steinbruchsee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Auensee
Ortslage: 53111 Bonn (Zentrum)
Gewässertyp:  See
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Blauer See
Ortslage: 53227 Bonn (Oberkassel)
Gewässertyp:  Steinbruchsee
Verein / Verband:  Angelsportgemeinschaft Dornheckensee e.V.
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Gewässername: Finkenberg
Ortslage: 53227 Bonn (Beuel)
Gewässertyp:  Steinbruchsee
Verein / Verband:  Sportangler-Verein Bad Godesberg 1922 e.V
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Gewässername: Unterer Teich Derletal
Ortslage: 53123 Bonn (Duisdorf)
Gewässertyp:  Teich
Verein / Verband:  Sportangler-Verein Bad Godesberg 1922 e.V
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Gewässername: Mehlemer Bach
Ortslage: 53179 Bonn (Mehlem)
Gewässertyp:  Bach
Verein / Verband:  Sportangler-Verein Bad Godesberg 1922 e.V
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Gewässername: Elfgen
Ortslage: 53229 Bonn (Villich-Müldorf)
Gewässertyp:  Restwasser
Verein / Verband:  Sport Angler Gemeinschaft Beuel 1968 e.V.
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Gewässername: Ziegelei
Ortslage: 53225 Bonn (Schwarzrheindorf)
Gewässertyp:  Restwasser
Verein / Verband:  Sport Angler Gemeinschaft Beuel 1968 e.V.
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Gewässername: Wittgesbach
Ortslage: 53179 Bonn (Lannesdorf)
Gewässertyp:  Bach
Verein / Verband:  Sportangler-Verein Bad Godesberg 1922 e.V
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Weitere Gewässer in der kreisfreien Stadt Bonn und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Die kreisfreie Stadt Bonn liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 318.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 140 km2. Von den in der kreisfreien Stadt Bonn registrierten 9 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 7 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch in der kreisfreien Stadt Bonn geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.