Die kreisfreie Stadt Hamburg liegt im Bundesland Hamburg und hat mehr als 1,8 Millionen Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 750 km2.
Von den in der kreisfreien Stadt Hamburg registrierten 211 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 72 auf stehende Gewässer, 29 auf Bach- und Flussstrecken,
56 auf Kanalabschnitte und 54 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Hamburg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Hecht oder Meerforelle. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Hamburg und damit auch in der kreisfreien Stadt Hamburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.