Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die Stadt Neumünster insgesamt 6 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 6 Gewässer in der Stadt Neumünster.
Gewässername: Stör (Gadeland) |
Ortslage: 24539 Neumünster (Gadeland) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Kreissportfischerverband Neumünster und Umgebung e.V. |
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Gewässername: Stör (Wittorf) |
Ortslage: 24539 Neumünster (Wittorf) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Kreissportfischerverband Neumünster und Umgebung e.V. |
Gewässername: Schwale (Brachenfeld) |
Ortslage: 24536 Neumünster (Brachenfeld) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Kreissportfischerverband Neumünster und Umgebung e.V. |
Gewässername: Schwale (Faldera) |
Ortslage: 24537 Neumünster (Faldera) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Kreissportfischerverband Neumünster und Umgebung e.V. |
Gewässername: Einfelder See (Einfeld) |
Ortslage: 24536 Neumünster (Einfeld) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Kreissportfischerverband Neumünster und Umgebung e.V. |
Gewässername: Grube Vierkamp (Tungendorf) |
Ortslage: 24536 Neumünster (Tungendorf) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein Petri-Heil Neumünster e.V. |
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Gewässer in der Stadt Neumünster und der weiteren Umgebung finden Sie auch in unserem anglermap-Suchportal
Die Karte zeigt alle 6 Gewässer und Gewässerstrecken in der Stadt Neumünster
Durch Klick auf eines der Gewässersymbole innerhalb der Karte wird die Bezeichnung des Gewässers sichtbar und über den Link "zum Steckbrief" können weitere Informationen aufgerufen werden.
Stillwasser
Fließwasser
Kanal
Hafen
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Die Stadt Neumünster liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und hat mehr als 79.600 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 72 km2. Von den in der Stadt Neumünster registrierten 6 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 2 auf stehende Gewässer, 4 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Schleswig-Holstein besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Ostgroppe, Bitterling, Bachneunauge, Barbe, Bachschmerle, Elritze oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Gründling oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Schleswig-Holstein und damit auch in der Stadt Neumünster geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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