Angeln in der kreisfreien Stadt Solingen

Gewässer in der kreisfreien Stadt Solingen

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die kreisfreie Stadt Solingen insgesamt 7 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 7 Gewässer in der kreisfreien Stadt Solingen.

Gewässername:  Wupper
Ortslage: 42659 Solingen (Glüder)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Sportanglerverein Bayer Leverkusen e.V.
Wupper (Opladen) – Blick von der Fußgängerbrücke Opladen

Gewässername: Sengbachtalsperre
Ortslage: 42659 Solingen (Burg)
Gewässertyp:  Talsperre
Pächter: unbekannt
Sengbachtalsperre (Solingen) – Blick von der Staumauer
Gewässername: Wupper
Ortslage: 42659 Solingen (Burg)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Angelverein Burg / Wupper 1994 e.V.
Wupper (Strohn) – die Wupper oberhalb der Strohner Brücke
Gewässername: Stiehls Teich
Ortslage: 42697 Solingen (Ohligs)
Gewässertyp:  Weiher
Verein / Verband:  Sportfischerverein Solingen-Hilden e.V.
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Gewässername: Wupper
Ortslage: 42659 Solingen (Grunenburg)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Bergischer Fliegenfischer Club e.V.
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Gewässername: Teich Engelsberger Hof
Ortslage: 42697 Solingen (Ohligs-Aufderhöhe)
Gewässertyp:  Teich
Verein / Verband:  Sportfischer-Vereinigung-Solingen e.V.
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Gewässername: Weinsberger Bach
Ortslage: 42657 Solingen (Höhscheid)
Gewässertyp:  Bach
Verein / Verband:  Sportfischer-Vereinigung-Solingen e.V.
kein Bild

Weitere Gewässer in der kreisfreien Stadt Solingen und Umgebung finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Die kreisfreie Stadt Solingen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 158.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 90 km2. Von den in der kreisfreien Stadt Solingen registrierten 7 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 3 auf stehende Gewässer, 4 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch in der kreisfreien Stadt Solingen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.