Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Starnberg insgesamt 21 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Starnberg.
Gewässername: Starnberger See |
Ortslage: 82319 Starnberg |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischereibetrieb Hubl |
Gewässername: Pilsensee |
Ortslage: 82229 Seefeld / Oberbay |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee e.V. |
Gewässername: Wörthsee |
Ortslage: 82237 Wörthsee |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee e.V. |
Gewässername: Weßlinger See |
Ortslage: 82234 Weßling / Oberbay |
Gewässertyp: Natursee |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Deixlfurter See |
Ortslage: 82327 Tutzing |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Anglerverein Pfaffenwinkel e.V. |
Gewässername: Langer Weiher |
Ortslage: 82327 Tutzing |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Kreis-Fischerei-Verein Starnberg e.V. |
Gewässername: Widdersberger Weiher |
Ortslage: 82211 Herrsching / Ammersee (Widdersberg) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee e.V. |
Gewässername: Maisinger See |
Ortslage: 82343 Pöcking / Starnberg (Maising) |
Gewässertyp: Weiher (Fischzucht) |
Fischereibetrieb: Maisinger Seehof GmbH |
Gewässername: Johannaweiher |
Ortslage: 82327 Tutzing (Deixlfurt) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Anglerverein Pfaffenwinkel e.V. |
Gewässername: Clenze Weiher |
Ortslage: 82327 Tutzing (Deixlfurt) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Anglerverein Pfaffenwinkel e.V. |
Der Landkreis Starnberg liegt im Bundesland Bayern und hat mehr als 134.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 480 km2. Von den im Landkreis Starnberg registrierten 21 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 15 auf stehende Gewässer, 6 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Bayern besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Ammersee-Kilch, Bitterling, Bachneunauge, Donauneunauge, Donau-Steinbeißer, Donau-Kaulbarsch oder Donau-Stromgründling sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Aland oder Bachforelle. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Bayern und damit auch im Landkreis Starnberg geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Bayern