Titisee

Ortslage Titisee-Neustadt

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Gewässersteckbrief Titisee

Gewässer-Nr:328
Gewässername:Titisee

Gewässerkarte Titisee

Gewässerbilder Titisee

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Titisee Titisee Titisee – Segler auf dem Titisee Titisee – Aufnahme am nördlichen Badestrand Höhe Seeterrasse Titisee – Döbel im Uferberech des Titisees
Gewässerdaten
Größe:ca. 130,0 ha
Tiefe max. (Ø):ca. 40,0 m (20,0 m)
Gewässertyp:Natursee
PLZ79822
Ortslage:Titisee-Neustadt
Kreis / Landkreis:Breisgau-Hochschwarzwald
Bundesland:Baden-Württemberg
Nutzung (Angeln, Fischerei, Sonstiges)
Verein / Verband:Sportfischerverein Titisee e.V.
interne Gew-Nr:-
fischereiliche Nutzung:Angelgewässer
Bootsangeln:erlaubt
sonstige Nutzung:Landschaftsschutz, Naherholung, Camping, Segeln, Surfen, Rudern, Paddeln, Badebetrieb
Zielfisch / Fischbestand
Zielfisch:Raubfisch, Friedfisch, Karpfen, Salmoniden
Fischarten:aktuelle Meldung:
 Aal, Bachforelle, Bachneunauge, Barsch, Döbel, Elritze, Große Maräne, Gründling, Hasel, Hecht, Karpfen, Kaulbarsch, Quappe, Regenbogenforelle, Renke (Art unklar), Rotauge, Rotfeder, Schleie, Seeforelle, Seesaibling, Ukelei, Zander
davon 
sehr häufig:Döbel, Rotauge
häufig:Hecht
regelmäßig:-
eher selten:-
Fischbestand, Meldungen & Quellen
Informationsquelle:Internetseite zuständiger Verein / Verband / Händler / Bestandsjahr 2021
 
Beschreibung zum Angelrevier / Gewässer

Das Angeln am Titisee ist nur mit gültigen Papieren (gültiger Jahresfischereischein/ Jugendfischereischein und gültige Angelkarte für den Titisee) erlaubt. Kinder und Jugendliche mit Jugendfischereischein und gültiger Karte dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre) Jahresfischereischeininhabers angeln.

Für ausländische Gäste gibt es die Möglichkeit einen Gästejahresfischereischein (4 Wochen gültig) bei der Gemeinde (Rathaus) oder im Büro der HTG (Kurhaus Titisee) zu den jeweiligen Öffnungszeiten zu erwerben.

Mit einem gültigen Jahresfischereischein / Gästejahresfischereischein gibt es die Möglichkeit Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten (nicht für ausl. Gäste) zu erwerben. Die Preise für die jeweiligen Karten erfahren Sie an den Ausgabestellen.

Jahreskartenausgabe
Herr Erne (wg. Jahreskarten 07651 4282) Bärenhofweg 7 Titisee [email protected] Termin nach Absprache

Ausgabestellen Tages- / Wochen- / Monatskarten:
Campingplatz Bankenhof, Bruderhalde 31, 79856 Hinterzarten (liegt am Titisee) ganzjährig 8-12 Uhr und 15-19 Uhr www.bankenhof.de
Campingplatz Sandbank, Seerundweg 9, 79822 Titisee-Neustadt (offen 1 Woche vor den BaWü Osterferien, geschlossen ab dem letzten Tag der BaWü Herbstferien www.camping-sandbank.de

Achtung! Kontrollierte Angler ohne gültige Papiere werden zur Anzeige gebracht!

Preisliste der Angelerlaubnisscheine ab 01.09.2021

  • Art des Erlaubnisscheins: Erwachsene
    Jahreskarte 84,50 €
    Monatskarte 42,50 €
    Wochenkarte 23,50 €
    Tageskarte 9,50 €

  • Art des Erlaubnisscheins: Jugendliche
    Jahreskarte 42,50 €
    Monatskarte 22,50 €
    Wochenkarte 15,50 €
    Tageskarte 7,50 €

  • Art des Erlaubnisscheins: Schwerbehinderte (ab 80 %)
    Jahreskarte 63,50 €
    Monatskarte 36,50 €
    Wochenkarte 22,50 €
    Tageskarte 9,50 €

Ausgabe nur auf einen gültigen deutschen Jahresfischereischein oder einen gültigen Gästefischereischein (dieser ist erhältlich im Rathaus und im HTG Büro).

Bestimmungen (Titisee)

  • 1. Bei der Ausübung der Fischerei sind die Bestimmungen des Fischereigesetzes Baden-Württemberg, der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg sowie der Polizeiverordnungen der Stadt Titisee-Neustadt insbesondere die Satzung über den Gemeingebrauch des Titisees in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
  • 2. Dieser Erlaubnisschein hat nur Gültigkeit zusammen mit einem gültigen deutschen Fischereischein und ist nicht übertragbar. Der Erlaubnisschein und der Fischereischein sind stets mitzuführen und den/der Fischereiaufsehern/Polizei als Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen und auszuhändigen. Den Anordnungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.
  • 3. Der Erlaubnisschein berechtigt zum Angeln mit max. 2 Handangeln vom Ufer bzw. vom Boot aus. Die Angelerlaubnis erstreckt sich nicht auf die zu- und abfließenden Bäche.
  • 4. Die an das Fischwasser angrenzenden Grundstücke, die für den öffentlichen Verkehr nicht freigeben sind, dürfen nicht befahren werden; Eingefriedete Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht betreten werden. Die Fischerei wird auf eigene Gefahr ausgeübt.
  • 5. Es gelten folgende spezifische Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen:
    Fischart: Schonzeit / Mindestmaß / Fangbegrenzung pro Tag
    Hecht: 15.02.-15.05. 60 cm / 2 Fische
    Alle Forellenarten: 01.10.-28.02. / 50 cm / 2 Fische
    Felchen: 15.10.-1 0.01. / 30 cm / 8 Fische
    Zander: 01.04.-31.05. / 45cm / 2 Fische
    Aal: – / 40 cm / 2 Fische
    Schleie: 15.05.-30.06. / 30 cm / 4 Fische
    Karpfen: – / 35 cm / 4 Fische
    Trüsche/Quappe: 01.11.-28.02. / 30 cm / 2 Fische
    Seesaibling: 01.10.-28.02. / 25 cm / 2 Fische
    Im Übrigen gelten die Schonzeiten und Mindestmaße der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg.
  • 6. Es gelten folgende Bestimmungen:
    a) Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist verboten. Köderfische dürfen außerdem nicht lebend mitgeführt werden. Nicht geschonte, verwertbare, gefangene Fische sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten. Eine Lebendhälterung bspw. in Eimern oder Setzkeschern ist unzulässig.
    b) Es ist verboten Angelgeräte auszulegen, ohne diese ständig zu beaufsichtigen.
    c) Während der Schonzeit des Hechts dürfen nur Kunstköder eingesetzt werden, die mit Einzelhaken versehen sind.
    d) Es ist verboten, zur Nachtzeit zu angeln, das ist eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang (der Aalfang ist bis 24.00Uhr, für den Zeitraum der Einführung der Mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1.00 Uhr gestattet).
    e) Die Verwendung der Hegene zum Fang von Felchen mit max. 5 Anbissstellen ist erlaubt.
    f) Das Befahren des Titisees und das Angeln mit motorgetriebenen Booten ist verboten (auch Elektromotor). Beim Angeln vom Boot aus ist deutlich sichtbar eine mind. 30x30cm große gelbe Flagge am Boot anzubringen.
    g) Das Eisfischen ist verboten.
    h) Zelten und Feuer machen am Ufer ist verboten.
  • 7. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeininhabers angeln. Markierte Fische, Fischsterben oder sonstige Besonderheiten sind den Behörden oder den Kartenausgabestellen unverzüglich anzuzeigen.
  • 8. Der Fischer hat seine Fangergebnisse aufzuzeichnen und das Fangergebnis Vermögen und Bau, Amt Freiburg, Mozartstr. 58, 79098 Freiburg oder einer Ausgabestelle ohne Aufforderung nachzuweisen. Die Ausstellung eines künftigen Erlaubnisscheines wird von der Abgabe der Fangmeldung (auch ohne Fang) abhängig gemacht.
  • 9. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen und gegen sonstige fischereirechtliche Vorschriften kann der Erlaubnisschein durch die Kontrollorgane sofort und entschädigungslos eingezogen werden. Gleiches gilt für die unrechtmäßig benutzten Angelgeräte. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.

Informationen und Texte gemeldet von:

Gast am 03.04.2023

Angelkarte / Gastkarte (z.B. Angeln mit Tageskarte)

Für das Gewässer Titisee werden nach den uns vorliegenden Informationen Gastkarten ausgegeben.
Karten sind z.B. bei folgenden Ausgabestellen zu erhalten:

Terrassencamping Sandbank
79822 Titisee-Neustadt, Seerundweg 9
Tel: (07651) 8243
Angelwelt Hermann
72355 Schömberg / Balingen (Schörzingen), Benzstr. 3
Tel: (07427) 922620
Allgemeine Informationen

Das Gewässer Titisee liegt in der Nähe von Titisee-Neustadt im Bundesland Baden-Württemberg (Kreis / Landkreis: Breisgau-Hochschwarzwald). Weitere Ortschaften in der Nähe sind z.B. Hinterzarten (3,2 km), Altglashütten (4,9 km), Lenzkirch (5,1 km), Breitnau (6,4 km) oder Schluchsee (8,8 km).

Für das Gewässer Titisee wurden uns insgesamt 22 Fischarten gemeldet. Weitergehende Informationen zu diesen und weiteren Fischarten haben wir in unserem Fischlexikon zusammengestellt. Ggf. geltende gesetzliche Schonzeiten & Mindestmaße im Bundesland Baden-Württemberg finden Sie auf unserer Unterseite Schonzeiten & Mindestmaße in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass für das Gewässer Titisee ggf. abweichende Bestimmungen gelten.

In der näheren Umgebung befinden sich Gewässer, für die nach den uns vorliegenden Informationen Angelkarten für Gäste ausgestellt werden. Hierzu zählen z.B. die Gewässer 

Weitere Angelreviere in der Region Breisgau-Hochschwarzwald finden Sie mit unserer regionalen Gewässersuche.