Schonzeit & Mindestmaß

Schonzeiten & Mindestmaße in Deutschland

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Die Lebensbedingungen unserer einheimischen Fischarten sind je nach geografischer Lage eines Gewässers sehr verschieden. Maßnahmen zum Erhalt einer an den Lebensraum angepassten Fischbesiedlung werden daher insbesondere auf Länderebene ergriffen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Einstufung der Arten in die Roten Listen oder die Festlegung gesetzlicher Schonzeiten und Schonmaße.

Informationen zu den Schonzeiten und Mindestmaßen unserer Fischarten und Rundmäuler finden Sie in den nachfolgen Übersichten:

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Regionale Gefährdungssituation

Nicht nur die Flusseinzugsgebiete von Elbe, Rhein, Donau, Weser und Oder bieten den dort lebenden Fischarten oft sehr unterschiedliche Bedingungen. Auch zwischen den eiszeitlich geprägten Seen im Osten Deutschlands, den von Menschen geschaffenen Abgrabungsgewässer in Nordrhein-Westfalen, den schnell fließenden Forellenbächen in Bayern oder den träge dahinfließenden Tieflandflüssen in Niedersachsen gab es schon historisch große Unterschiede in der Besiedlung, Verbreitung und Gefährdung der heimischen Fischarten. Diese Unterschiede sind meist auch heute noch zu beobachten und der Grund dafür, dass wir bestehenden Gefährdungssituationen zunächst meist auf Länderebene mit unterschiedlichen Maßnahmen zu begegnen versuchen.

Über die Regelungen der Länder hinaus vereinbaren viele Angelvereine und -verbände für die von ihnen bewirtschafteten Gewässer zusätzliche Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen, die auf die individuellen Verhältnisse dieser Gewässer zugeschnitten sind.

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