Veränderungen der Lebensräume und sonstige, meist vom Menschen verursachte Eingriffe haben für viele unsere einheimischen Süßwasserfische und Rundmäuler zum Teil gravierende Auswirkungen. Trotz verstärkter Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes sind weiterhin mehr als ein Drittel unserer einheimischen Arten in ihrem Bestand gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits völlig aus unseren Gewässersystemen verschwunden.
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Zur Kennzeichnung des Gefährdungsgrades werden Verzeichnisse der ausgestorbenen, vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erstellt. Diese so genannten "Roten Listen" dienen nicht nur der allgemeinen Information über den Gefährdungsgrad einer Art, sondern werden auch als Grundlage für nationale oder internationale Planungen und Maßnahmen herangezogen.
Ähnlich wie bei den Schonzeiten und Schonmaßen (Mindestmaßen) für einzelne Fischarten und Rundmäuler erfolgt die Einstufung der Arten in die Rote Liste zunächst auf Ebene der Bundesländer. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Rote Liste für ganz Deutschland.
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