templin
Im Umkreis von 25 km um Templin sind auf anglermap.de neben Angelshops, Angelvereinen oder Angelteichen insgesamt 276 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die von der Stadtmitte von Templin nächstgelegenen 10 Gewässer finden sie in der folgenden Liste.
Gewässername: Templiner Kanal |
Ortslage: 17268 Templin |
Gewässertyp: Verbindungskanal |
Verein / Verband: Kreisanglerverband Templin e.V. |
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Gewässername: Templiner See |
Ortslage: 17268 Templin |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Kreisanglerverband Templin e.V. |
Gewässername: Lübbesee |
Ortslage: 17268 Templin |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Gleuenfließ |
Ortslage: 17268 Templin (Knehden) |
Gewässertyp: Fließ |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Bruchsee |
Ortslage: 17268 Templin |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Netzowsee |
Ortslage: 17268 Templin (Netzow) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Röddelinsee |
Ortslage: 17268 Templin (Röddelin) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Gleuensee |
Ortslage: 17268 Templin (Knehden) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Fährsee |
Ortslage: 17268 Templin (Ahrensdorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Lübbesee |
Ortslage: 17268 Templin (Ahrensdorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Weitere 266 Gewässer im Umkreis von 25 km rund um Templin finden Sie in unserem anglermap-Suchportal
Templin liegt im Bundesland Brandenburg und hat mehr als 16.000 Einwohner. In Brandenburg gelten besondere Bedingungen für die Ausübung der Angelfischerei. So sind einige Fischarten ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Zu diesen Fischarten gehören zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Große Maräne. Daneben sind Schonzeiten für einige Arten festgelegt, in denen diese Fische ihrem Laichgeschäft nachgehen und möglichst nicht gestört werden sollten. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Bachforelle, Barbe oder Hecht.
Neben den in Templin bzw. im Bundesland Brandenburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen legen zahlreiche Angelvereine und sonstige Fischereiberechtigte darüber hinausgehende Beschränkungen fest, die sich auf Artenschonzeiten oder die Entnahmemenge bei einzelnen Fischarten beziehen. Diese Bestimmungen sind den Erlaubnisscheinen zum Angeln und ggf. zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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