Angeln in der Stadt Gelsenkirchen

Gewässer in der Stadt Gelsenkirchen

Startseite    Gewässerportal    Angeln in der Stadt Gelsenkirchen

Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die Stadt Gelsenkirchen insgesamt 3 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen diese 3 Gewässer in der Stadt Gelsenkirchen.  

Gewässername:  Rhein-Herne-Kanal (Schalke-Nord)
Ortslage: 45881 Gelsenkirchen (Schalke-Nord)
Gewässertyp:  Kanal
Verein / Verband:  Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Rhein-Herne-Kanal (RHK) (Oberhausen Lirich) – Blick Richtung Osten auf die AB-Brücke der A3

ANZEIGE

Gewässername: Ewaldsee (Resser-Mark)
Ortslage: 45892 Gelsenkirchen (Resser-Mark)
Gewässertyp:  Baggersee
Pächter: unbekannt
Ewaldsee (Resser-Mark) – Aal von 90 cm aus dem Jahr 2012
Gewässername: Berger See (Buer)
Ortslage: 45894 Gelsenkirchen (Buer)
Gewässertyp:  Baggersee
Pächter: unbekannt
kein Bild

ANZEIGE

Gewässer in der Stadt Gelsenkirchen und der weiteren Umgebung finden Sie auch in unserem anglermap-Suchportal

Die Karte zeigt alle 3 Gewässer und Gewässerstrecken in der Stadt Gelsenkirchen

Durch Klick auf eines der Gewässersymbole innerhalb der Karte wird die Bezeichnung des Gewässers sichtbar und über den Link "zum Steckbrief" können weitere Informationen aufgerufen werden.

Stillwasser Stillwasser   Fließwasser Fließwasser   Kanal Kanal   Hafen  Hafen

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz

OpenStreetMap-Karte

An dieser Stelle kann eine OpenStreetMap-Karte geladen werden. Wenn Sie die Karte auf dieser Seite sehen möchten, werden möglicherweise personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt und Cookies auf Ihrem Computer gesetzt. Daher ist es möglich, dass der Anbieter Ihre Zugriffe speichert und Ihr Verhalten analysieren kann. Weitere Informationen zur Kartennutzung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Stadt Gelsenkirchen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 260.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 100 km2. Von den in der Stadt Gelsenkirchen registrierten 3 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 2 auf stehende Gewässer, 0 auf Bach- und Flussstrecken, 1 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch in der Stadt Gelsenkirchen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.

ANZEIGE