Angeln in Letschin

Gewässer in Letschin und Umgebung

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Im Umkreis von 25 km um Letschin sind auf anglermap.de neben Angelshops, Angelvereinen oder Angelteichen insgesamt 133 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die von der Stadtmitte von Letschin nächstgelegenen 10 Gewässer finden sie in der folgenden Liste.

Gewässername: Letschiner Hauptgraben
Ortslage: 15324 Letschin
Gewässertyp:  Entwässerungskanal
Fischereibetrieb: Schlaubefisch e.G.
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Gewässername: Kruschkengraben
Ortslage: 15324 Letschin (Kienitz Nord)
Gewässertyp:  Entwässerungskanal
Fischereibetrieb: Fischereihof Schneider
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Gewässername: Zuleiter Heberleitung Kienitz
Ortslage: 15324 Letschin (Kienitz Nord)
Gewässertyp:  Entwässerungskanal
Fischereibetrieb: Fischereihof Schneider
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Gewässername: Parmesegraben
Ortslage: 15324 Letschin (Kienitz Nord)
Gewässertyp:  Entwässerungskanal
Fischereibetrieb: Fischereihof Schneider
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Gewässername: Gusower Alte Oder
Ortslage: 15320 Neuhardenberg (Bärwinkel)
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereihof Schneider
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Gewässername: Alte Oder Kienitz
Ortslage: 15324 Letschin (Kienitz)
Gewässertyp:  Altarm
Fischereibetrieb: Fischerei Andre' Schwartze
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Gewässername: Letschiner Hauptgraben
Ortslage: 15328 Zechin (Buschdorf)
Gewässertyp:  Entwässerungskanal
Fischereibetrieb: Schlaubefisch e.G.
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Gewässername: Quappendorfer Kanal
Ortslage: 15320 Neuhardenberg (Quappendorf)
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereihof Schneider
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Gewässername: Gusower Alte Oder
Ortslage: 15306 Gusow-Platkow
Gewässertyp:  Fluss
Fischereibetrieb: Fischereihof Schneider
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Gewässername: Oder
Ortslage: 15324 Letschin (Groß Neuendorf)
Gewässertyp:  Strom
Fischereibetrieb: Fischerei Andre' Schwartze
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Weitere 123 Gewässer im Umkreis von 25 km rund um Letschin finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Letschin liegt im Bundesland Brandenburg und hat mehr als 4.100 Einwohner. In Brandenburg gelten besondere Bedingungen für die Ausübung der Angelfischerei. So sind einige Fischarten ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Zu diesen Fischarten gehören zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Große Maräne. Daneben sind Schonzeiten für einige Arten festgelegt, in denen diese Fische ihrem Laichgeschäft nachgehen und möglichst nicht gestört werden sollten. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Bachforelle, Barbe oder Hecht.

Neben den in Letschin bzw. im Bundesland Brandenburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen legen zahlreiche Angelvereine und sonstige Fischereiberechtigte darüber hinausgehende Beschränkungen fest, die sich auf Artenschonzeiten oder die Entnahmemenge bei einzelnen Fischarten beziehen. Diese Bestimmungen sind den Erlaubnisscheinen zum Angeln und ggf. zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.

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