Der Landkreis Rostock liegt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und hat mehr als 213.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 3.420 km2.
Von den im Landkreis Rostock registrierten 240 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 225 auf stehende Gewässer, 13 auf Bach- und Flussstrecken,
2 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Atlantischer Stör, Bachneunauge, Barbe, Finte, Flussneunauge, Maifisch oder Meerneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Bachforelle, Bitterling, Bachschmerle oder Elritze. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und damit auch im Landkreis Rostock geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.