Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Kreis Wesel insgesamt 61 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Kreis Wesel.
Gewässername: Rossenrayer See |
Ortslage: 47475 Kamp-Lintfort |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein Kamp-Lintfort e.V. |
Gewässername: Pappelsee |
Ortslage: 47475 Kamp-Lintfort |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Kamp-Lintfort e.V. |
Gewässername: Littardkuhlen |
Ortslage: 47506 Neukirchen-Vluyn |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Hacksteinskaulen |
Ortslage: 47506 Neukirchen-Vluyn |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Kleiner Parsick |
Ortslage: 47506 Neukirchen-Vluyn |
Gewässertyp: Altwasser |
Verein / Verband: Niepkuhlen Fischereigenossenschaft |
Gewässername: Großer Parsick |
Ortslage: 47506 Neukirchen-Vluyn |
Gewässertyp: Altwasser |
Verein / Verband: Angelsportverein Großer Parsick e.V. |
Gewässername: Schwafheimer Bergsee |
Ortslage: 47447 Moers (Schwafheim) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein Gutfang Moers-Asberg e.V. |
Gewässername: Auesee |
Ortslage: 46483 Wesel |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein Wesel e.V. |
Gewässername: Niephauserfeld |
Ortslage: 47475 Kamp-Lintfort |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Angelsportverein Kamp-Lintfort e.V. |
Gewässername: Silbersee |
Ortslage: 47447 Moers (Kapellen-Mitte) |
Gewässertyp: See |
Pächter: unbekannt |
Der Kreis Wesel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 462.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 1.040 km2. Von den im Kreis Wesel registrierten 61 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 53 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 6 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch im Kreis Wesel geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Nordrhein-Westfalen