Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Uckermark insgesamt 425 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Uckermark.
Gewässername: Buckowsee |
Ortslage: 16278 Angermünde (Altkünkendorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Rittgartener See |
Ortslage: 17291 Nordwestuckermark (Rittgarten) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Kreisanglerverband Uckermark e.V. |
Gewässername: Mittlerer Dolgensee |
Ortslage: 17268 Templin (Herzfelde) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Gewässername: Trebowsee |
Ortslage: 17268 Templin (Herzfelde) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Prenzlauer FB "Uckermark" GmbH |
Gewässername: Küchenteich |
Ortslage: 17268 Boitzenburger Land |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Prenzlauer FB "Uckermark" GmbH |
Gewässername: Kuhzer See |
Ortslage: 17268 Boitzenburger Land (Haßleben) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Prenzlauer FB "Uckermark" GmbH |
Gewässername: Oberuckersee |
Ortslage: 17291 Oberuckersee |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Prenzlauer FB "Uckermark" GmbH |
Gewässername: Heiliger See |
Ortslage: 16278 Angermünde (Altkünkendorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Seenfischerei Angermünde |
Gewässername: Haussee Hardenbeck |
Ortslage: 17268 Boitzenburger Land (Hardenbeck) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Prenzlauer FB "Uckermark" GmbH |
Gewässername: Gleuenfließ |
Ortslage: 17268 Templin (Knehden) |
Gewässertyp: Fließ |
Fischereibetrieb: Uckermark-Fisch GmbH |
Der Landkreis Uckermark liegt im Bundesland Brandenburg und hat mehr als 120.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 3.070 km2. Von den im Landkreis Uckermark registrierten 425 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 402 auf stehende Gewässer, 13 auf Bach- und Flussstrecken, 9 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Brandenburg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Atlantischer Stör, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Barbe oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Brandenburg und damit auch im Landkreis Uckermark geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Brandenburg