Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Oder-Spree insgesamt 176 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Oder-Spree.
Gewässername: Tiefer See bei Ranzig |
Ortslage: 15848 Tauche (Ranzig) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Storkower Fischgenossenschaft eG |
Gewässername: Leipesee |
Ortslage: 15848 Beeskow (Kohlsdorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Kreisanglerverband Beeskow e.V. |
Gewässername: Spree |
Ortslage: 15848 Tauche (Werder) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Storkower Fischgenossenschaft eG |
Gewässername: Kiessee Alt Buchhorst |
Ortslage: 15537 Grünheide / Mark (Alt Buchhorst) |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Köpenicker Fischervereinigung e.V. |
Gewässername: Premsdorfer See |
Ortslage: 15848 Rietz-Neuendorf (Ahrensdorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Seenfischerei Gödicke |
Gewässername: Karutzsee |
Ortslage: 15537 Erkner |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischerei Am Kaniswall "Löcknitz" |
Gewässername: Ranziger See |
Ortslage: 15848 Tauche (Ranzig) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischerei Rußig |
Gewässername: Scharmützelsee |
Ortslage: 15526 Bad Saarow (Pieskow) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Storkower Fischgenossenschaft eG |
Gewässername: Möllensee |
Ortslage: 15537 Grünheide / Mark (Alt Buchhorst) |
Gewässertyp: Flusssee |
Verein / Verband: Köpenicker Fischervereinigung e.V. |
Gewässername: Wupatzsee |
Ortslage: 15537 Erkner |
Gewässertyp: See |
Verein / Verband: Köpenicker Fischervereinigung e.V. |
Der Landkreis Oder-Spree liegt im Bundesland Brandenburg und hat mehr als 178.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 2.250 km2. Von den im Landkreis Oder-Spree registrierten 176 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 141 auf stehende Gewässer, 24 auf Bach- und Flussstrecken, 11 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Brandenburg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Atlantischer Stör, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Barbe oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Brandenburg und damit auch im Landkreis Oder-Spree geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Brandenburg