Der Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und hat mehr als 212.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 4.750 km2.
Von den im Landkreis Ludwigslust-Parchim registrierten 323 Gewässer und Gewässerstrecken
entfallen 240 auf stehende Gewässer, 72 auf Bach- und Flussstrecken,
9 auf Kanalabschnitte und 2 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel
Ostgroppe, Atlantischer Stör, Bachneunauge, Barbe, Finte, Flussneunauge oder Maifisch sind ganzjährig geschont und dürfen
nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst
nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Bachforelle, Bitterling oder Bachschmerle. Eine
Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem
Fischportal. Sonstige Informationen zu den
Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem
Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen
fest, die über die im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und damit auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese
Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.